Umgang mit „Hausaufgaben“ an der Rosenplatzschule

Rechtliche Grundlagen
Erlass des MK vom 22.03.2012 gültig ab 01.08.2012

(…)

4. Bei der Stellung von Hausaufgaben ist die Schülerteilnahme am Nachmittagsunterricht zu berücksichtigen. Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand zur Erstellung von Hausaufgaben außerhalb der Schule sind im Primarbereich 30 min. (…)

 

An Ganztagsschulen ist den Schülerinnen und Schülern umfassend Gelegenheit zu geben, Hausaufgaben im Rahmen der von der Schule vorgehaltenen Arbeits- und Übungsstunden bereits in der Schule zu erledigen.

 

5. An Schultagen mit Nachmittagsunterricht sind abweichend von Nr. 4 Hausaufgaben für den folgenden Tag grundsätzlich in geringerem Umfang zu stellen; sie sollten den unter Nr. 4 gegebenen maximalen Zeitaufwand unterschreiten.

 

6. Es dürfen im Primarbereich (…) keine Hausaufgaben vom Freitag zum folgenden Montag und über Ferienzeiten gestellt werden mit Ausnahme der Aufgabe einer Lektüre für z.B. den Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht. (…)

 

Beschluss der Gesamtkonferenz der Rosenplatzschule (01.11.2006):

  • An der Rosenplatzschule sind Hausaufgaben in Form von „Übendem Lernen“ in den vormittäglichen Unterricht integriert. 
  • Schülerinnen und Schüler werden in diesen Stunden angeleitet, mit Hilfe verschiedener Techniken und Methoden ihre Aufgaben selbständig zu erarbeiten.
  • Leseaufgaben, 1x1-Aufgaben, Auswendiglernen und unterrichtsvorbereitende Aufgaben der Material- und Informationsbeschaffung sind Üben über die Unterrichtszeit hinaus.
  • Besondere Absprachen mit einzelnen Schülerinnen und Schülern können getroffen werden.
  • Am Ende der Grundschulzeit sollen Kompetenzen des selbständigen Lernens erworben sein, um erfolgreich an der weiterführenden Schule mitarbeiten zu können.


Erklärende Ausführungen zum Beschluss (02.05.2012)

Übendes Lernen

  • An der Rosenplatzschule sind Hausaufgaben in Form von „Übendem Lernen“ in den Unterricht integriert. 
  • Hier arbeiten die Schülerinnen und Schüler möglichst selbstständig an ihren Aufgaben. Hierbei handelt es sich um wiederholende und vertiefende Aufgaben im Sinne der üblichen Hausaufgaben, die hierdurch ersetzt werden. Es sollen keine neuen unbekannten Inhalte in den „Übenden Lernstunden“ bearbeitet werden. Die Lehrkraft überprüft bzw. kontrolliert lediglich die Arbeitsergebnisse und gibt ggf. Hilfestellung. Voraussetzung für das selbstständige Arbeiten ist das Kennenlernen und Anwenden verschiedener Lern- und Arbeitsmethoden, die am Schulvormittag durch eine Lehrkraft vermittelt werden. Insgesamt stehen jeder Klasse jeweils zwei Stunden „Übendes Lernen“ für die Fächer Deutsch und Mathematik zu.

Erledigen der Aufgaben über die Unterrichtszeit hinaus

  • Über die Unterrichtszeit hinaus dürfen folgende nicht schriftliche Aufgaben aufgegeben werden:
  1. Leseaufgaben (sind üblich)
  2. 1x1- Aufgaben (ab Klasse 2, sind üblich)
  3. Aufgaben zum Auswendiglernen
  4. Material- und Informationsbeschaffung 
  • Der Zeitaufwand für die kompletten Arbeiten zu Hause darf maximal 30 min betragen. 
  • Motivierte Schüler, die zusätzlich freiwillig zu Hause arbeiten möchten, dürfen dies freiwillig tun. 
  • Wenn das vorgegebene Arbeitspensum von Kindern am Vormittag nicht erledigt wird, greifen individuelle Maßnahmen, die im Ermessen der Fachlehrkraft liegen und in Absprache mit den Eltern getroffen werden, unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation des Kindes.
  • Gegebenenfalls kann sich auf Grund von Defiziten im jeweiligen Fach eine gezielte Lernförderung durch Aufgaben, außerhalb der oben genannten, die am Nachmittag erledigt werden müssen, ergeben.
  • Sollten sich die Defizite auf Grund des Arbeitsverhaltens im Unterricht ergeben, müssen die Inhalte aufgeholt werden (das beinhaltet auch Bereiche wie Mappenführung)
  • Der Zeitaufwand insgesamt darf jedoch nicht mehr als 30 min betragen

Hausaufgaben-Training Klasse 4

In Klasse 4 wird von der Klassenlehrkraft wöchentlich ein Training an konkreten Hausaufgaben angeboten. Schülerinnen und Schüler, die hier nicht teilnehmen, müssen die Aufgaben verpflichtend zu Hause erledigen. Über diese Regelung werden die Eltern bereits am Ende der 3. Klasse (vor den Sommerferien) genauestens mit einem Informationsschreiben informiert.

Elternvertrag

  • Da es für die Lehrkräfte relativ schwierig ist, mündliche Lese- oder Rechenübungen zu kontrollieren, sollen die Eltern in die Pflicht genommen werden.
  • Dazu müssen sie zu Beginn des ersten Schuljahres unterschreiben (Elternvertrag), dass sie die Verantwortung für das Erledigen dieser Übungsaufgaben tragen.

Nacharbeiten bei Fehlzeiten

  • Sollte eine Schülerin oder ein Schüler länger erkrankt sein, sind die Eltern dafür zuständig, sich über die versäumten Unterrichtsinhalte zu informieren und Materialen und Aufgaben beim Klassenlehrer abzuholen oder einen in der Nähe wohnenden Klassenkameraden zu bitten, diese vorbeizubringen. 
  • Gegebenenfalls müssen auch nach der Erkrankung versäumte Inhalte vertieft am Nachmittag nachgearbeitet werden. Hierfür sind die Eltern verantwortlich.