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Beurlaubung

Eine Beurlaubung aus dringenden Gründen kann vom jeweiligen Klassenlehrer bis zu 2 Tagen genehmigt werden. Eine längere Beurlaubung bedarf immer der Genehmigung der Schulleitung. Anträge dazu sind stets schriftlich zu stellen, ein Formular dazu finden Sie auf der Homepage unter „Service“.

 

Wichtig: Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nicht beurlaubt werden.

Beschwerden

Wo viele Menschen zusammentreffen, können Konflikte und Probleme nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wir bitten Sie deshalb, wenn Sie Beschwerden haben, diese zeitnah und möglichst zunächst mit den beteiligten Mitarbeitern zu besprchen. Sollte es dabei zu keiner befriedigenden Lösung kommen, ist die Schulleitung stets für klärende Gespräche offen und ansprechbar.

 

Anonyme Beschwerden finden an der Rosenplatzschule kein Gehör.

Beratungsgespräche

Für die Begleitung des Übergangs unserer Viertklässler auf eine weiterführende Schule bietet die Rosenplatzschule i.d.R. zwei Beratungsgespräche an, damit Sie als Eltern der Viertklässler optimal vorbereitet und eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes entscheiden können.

Bücherei

Im zweiten Obergeschoss befindet sich die Schulbücherei. Über 1000 Bücher stehen den Kindern hier zur regelmäßigen Ausleihe zur Verfügung.

 

Wir freuen uns immer über gut erhaltene Bücher, die wir dem Bestand zufügen können! Vielleicht haben Sie ja noch das ein oder andere Exemplar zu Hause, das nicht mehr gelesen wird, bei uns aber eine neue Heimat finden kann.

 

Hier geht´s zum Eltern-ABC zurück.

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